Herausforderungen und Chancen: Das ändert sich für Pflegekräfte im Jahr 2024

Herausforderungen und Chancen: Das ändert sich für Pflegekräfte im Jahr 2024

von Vivienne

 

Das Jahr 2024 bringt für Pflegekräfte eine Vielzahl von Veränderungen mit sich. Die Pflegebranche steht vor neuen Herausforderungen, aber auch Chancen, die das Arbeitsfeld der Pflegeberufe prägen werden. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Entwicklungen und Veränderungen, die Pflegekräfte im Jahr 2024 erwarten können.

 

1. Pflegemindestlohn steigt weiter

Am 29. August 2023 hat die Pflegekommission einstimmig höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege in Deutschland befürwortet. In zwei aufeinanderfolgenden Schritten sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte bis zum 1. Juli 2025 erhöht werden. 

  • Für Pflegehilfskräfte
    ab 01.05.2024    15,50 €
    ab 01.07.2025    16,10 €
  • Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)
    ab 01.05.2024    16,50 €
    ab 01.07.2025    17,35 €
  • Für Pflegefachkräfte
    ab 01.05.2024    19,50 €
    ab 01.07.2025    20,50 €

Beschäftigte in der Altenpflege können sich zudem über neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage freuen, wenn sie eine 5-Tage-Woche haben, zusätzlich zu den gesetzlichen 20 Tagen.

2. Neue Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen

Nun gibt es eine neue Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen, während Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen 2021 aufgelöst wurden. Die neu gegründete Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat sich am 16. Dezember konstituiert und besteht aus 60 Mitgliedern. Ende Januar werden Vorstand und Präsidium gewählt.

Mit bis zu 220.000 Mitgliedern wird die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen die größte Heilberufskammer Deutschlands sein. Das Land übernimmt bis 2027 die Mitgliedsbeiträge der Pflegenden. Auch in Baden-Württemberg ist die Gründung einer Pflegekammer geplant, nachdem sich in einer Befragung 2018 mehr als zwei Drittel der Pflegefachkräfte dafür aussprachen.

3. PPR 2.0 in Krankenhäusern

Das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 startet am 1. Januar 2024 auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder. Ziel der Verordnung ist es, eine bedarfsgerechte Pflege aller stationär und teilstationär zu behandelnden Patient*innen sicherzustellen sowie die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern. Ab 2025 drohen Kliniken Sanktionen, wenn sie die dann geltenden Personalschlüssel nicht einhalten.

4. Attraktive Anreize für Pflegestudierende

Ab dem 1. Januar 2024 werden umfassende Maßnahmen eingeführt, um das Pflegestudium für Studierende attraktiver zu gestalten. Ein zentraler Bestandteil dieser Neuerungen ist die Einführung einer angemessenen Vergütung für Studierende in der Pflege während der gesamten Studiendauer. Gleichzeitig wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium konzipiert, um eine praxisnahe und umfassende Ausbildung zu gewährleisten.

Zusätzlich zu dieser finanziellen Unterstützung wird die Möglichkeit eines Ausbildungsvertrags für Pflegestudierende geschaffen, um klare Rahmenbedingungen für die Ausbildung zu schaffen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegestudiums zu steigern und die finanzielle Belastung der Studierenden zu reduzieren.

Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung wird in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Ausbildung integriert. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die praktische Ausbildung besser zu strukturieren und sicherzustellen, dass Studierende die notwendige praktische Erfahrung erhalten, um erfolgreich im Pflegebereich tätig zu sein.

5. Effizientere und Transparente Anerkennung: Neue Regelungen für ausländische Pflegefachkräfte

Ab dem 16. Dezember 2023 wird die Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte in Deutschland einfacher und schneller. Ein bundesweit einheitliches und vereinfachtes Anerkennungsverfahren wird eingeführt, das insbesondere den Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen bundesrechtlich regelt.

Die Neuerungen sehen vor, dass ausländische Pflegefachkräfte von nun an von einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung befreit werden können. Anstelle dessen besteht die Möglichkeit, auf eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang zurückzugreifen. Dieser Ansatz erleichtert nicht nur den Prozess der Anerkennung, sondern schafft auch mehr Flexibilität und individuelle Anpassungsmöglichkeiten für die betroffenen Pflegekräfte.

6. Revolution im Pflegeberuf: Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes vorgestellt

Gesundheitsminister Lauterbach gab am 19. Dezember 2023 die Eckpunkte für das Pflegekompetenzgesetz bekannt. Dieses wegweisende Gesetz zielt darauf ab, vorhandenen Potenziale der Pflegefachkräfte besser zu nutzen und ihre Kompetenzen zu erweitern.

Nach den Vorstellungen des Gesundheitsministers sollen Pflegekräfte in Zukunft eigenständig in der Wundversorgung und Ernährungsberatung tätig sein können sowie Katheter legen dürfen. Fachkräfte mit spezifischer Zusatzausbildung sollen aktiv an der Therapie von Demenzpatienten teilnehmen können. Pflegeexperten mit einem akademischen Abschluss könnten befähigt werden, eigenständig Hilfsmittel und Medikamente zu verschreiben sowie Gesundheitspraxen oder kleine Krankenhäuser zu leiten.

Ein zentraler Punkt des Pflegekompetenzgesetzes ist die Forderung nach mehr Selbstbestimmung für Pflegefachkräfte. Sie sollen unabhängiger von Ärzt*innen agieren und eigenständig entscheiden und therapieren dürfen. Dazu gehört beispielsweise die selbstständige Wahl bestimmter Verbandsstoffe und Salben.

Gemäß den Eckpunkten wird geprüft, ob Pflegekräfte in der Zukunft auch die Einstufung der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich übernehmen können. Dieser Schritt stellt einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems dar und fördert die Entwicklung eines eigenständigen und eigenverantwortlichen Pflegeberufs.


Autorinnen

Vivienne

Vivienne hat 2018 ihre Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin abgeschlossen und danach Illustrationsdesign studiert. Während ihres Studiums war sie als Leasingkraft in verschiedenen Einrichtungen in Berlin tätig.

Marie

Marie ist examinierte Kinderkrankenpflegerin, war nach ihrer Ausbildung im Leasing tätig und landete danach als Fachkraft auf der Intensivstation. Mittlerweile arbeitet sie als Rettungsassistentin und studiert Gesundheitspädagogik.

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