von Vivienne
Im vergangenen Jahr gab es viele Neuigkeiten für Pflegekräfte. Pflegereform, Tarifpflicht, Pflegebonus sind nur einige der Themen, die im letzten Jahr positive und auch negative Reaktionen verursachten. Auch in diesem Jahr erwarten Euch Neuerungen und Beschlüsse, die ihr kennen solltet.
Zu unserer Freude steigen die Mindestlöhne für Pflegepersonal weiter. Bereits 2022 wurden diese schrittweise angehoben. Nun soll der Mindestlohn ab dem 01. Mai 2023 erneut erhöht werden. Je nach Ausbildungsstand steigt das Grundgehalt auf folgende Beträge:
Ab Dezember 2023 erfolgt eine weitere Erhöhung:
Nachdem bisher vor allem der Personalbelastung in der Intensivpflege Beachtung geschenkt wurde, soll durch das Bundesgesundheitsministerium nun eine Prüfung des Personalbedarfs in Krankenhäusern durchgeführt werden. Darauf basierend soll dann eine neue Festlegung der Personalbesetzung definiert werden.
Genauer soll in einem Testverfahren durch einige Anbieter zunächst für mindestens drei Monate untersucht werden, wie viel Aufwand einzelne Patienten je nach Behandlung tatsächlich bedeuten (gemessen in Minuten für die jeweilige Versorgung). Basierend auf diesen Minutenzahlen soll der Personalbedarf auf Stationen eines Krankenhauses neu berechnet werden.
2023 erhalten Beschäftigte in der Altenpflege eine Erhöhung ihrer Urlaubstage. Von fünf Tagen mehr steigt der Zusatzanspruch nun auf sieben zusätzliche Urlaubstage.
Die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sind sowohl für die ambulante Pflege als auch für stationäre Pflegeeinrichtungen ein wichtiger Grundstein des Qualitätsmanagements. Um Pflegefehler zu vermeiden, müssen die hier festgelegten Aufgaben und Pflegemaßnahmen immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen – und deshalb kontinuierlich aktualisiert werden.
Deswegen solltet ihr folgende Expertenstandards im Blick behalten:
Expertenstandard „Pflege der Haut“ | Diese neue Richtlinie zur Hautpflege befindet sich aktuell noch im Entwurf, soll aber bereits im Februar 2023 vorgestellt werden. |
Expertenstandard „Förderung der Harnkontinenz in der Pflege“ | Die zweite Aktualisierung des Standards ist momentan noch in Bearbeitung – die Veröffentlichung wird aber noch Ende 2023 erwartet. |
Ganz neu im Jahr 2023 ist die sogenannten Beschäftigungsnummer: Denn ab 2023 müssen alle Personen, die ambulante Pflegedienstleistungen erbringen, im sogenannten Beschäftigungsverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registriert werden. In diesem Zusammenhang erhalten sowohl Beschäftigte in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten als auch Einzelpflegekräfte eine individuelle Beschäftigungsnummer (LBNR), die ähnlich wie die persönliche Steueridentifikationsnnummer lebenslang gültig ist.
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Autorinnen
Vivienne
Vivienne hat 2018 ihre Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin abgeschlossen und danach Illustrationsdesign studiert. Während ihres Studiums war sie als Leasingkraft in verschiedenen Einrichtungen in Berlin tätig.
Marie
Marie ist examinierte Kinderkrankenpflegerin, war nach ihrer Ausbildung im Leasing tätig und landete danach als Fachkraft auf der Intensivstation. Mittlerweile arbeitet sie als Rettungsassistentin und studiert Gesundheitspädagogik.
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